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   BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88   

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BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88 (https://dejure.org/1988,7787)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1988 - 9 B 115.88 (https://dejure.org/1988,7787)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1988 - 9 B 115.88 (https://dejure.org/1988,7787)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als Asylberechtigter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Die beiden letzten Fragen beantworten sich, ohne daß es insoweit der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedürfte, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach den Grundsätzen, die in den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - (Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 5) und vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 9 C 3.85 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38) enthalten sind.

    Die in diesem Zusammenhang weiter erhobene Rüge, der Verwaltungsgerichtshof sei von der genannten Entscheidung vom 22. Januar 1985 - BVerwG 9 C 52.83 - a.a.O. abgewichen, greift ebenfalls nicht durch.

  • BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Es lagen - wie das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises feststellen kann (vgl. BGH, NJW 1978, 1390 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 334/77]) - keine gewichtigen und fallbezogenen Zweifel vor, daß ihnen keine oder unbrauchbare Erkenntnisquellen hätten zugrunde liegen können und damit die Grundvoraussetzungen in Frage gestellt gewesen wären, die Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles erfüllen müssen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).

    Eine Verpflichtung hierzu bestand nicht schon deshalb, weil der Kläger die vorliegenden Auskünfte für inhaltlich unzutreffend hielt und Gutachter bezeichnet hatte, die möglicherweise zu anderen Erkenntnissen hätten gelangen können (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - a.a.O.; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Es lagen - wie das Revisionsgericht im Wege des Freibeweises feststellen kann (vgl. BGH, NJW 1978, 1390 [BGH 22.02.1978 - 2 StR 334/77]) - keine gewichtigen und fallbezogenen Zweifel vor, daß ihnen keine oder unbrauchbare Erkenntnisquellen hätten zugrunde liegen können und damit die Grundvoraussetzungen in Frage gestellt gewesen wären, die Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles erfüllen müssen (vgl. Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232; vgl. auch BVerfGE 54, 341, 358).
  • BVerwG, 13.01.1987 - 9 C 53.86

    Minderjähriger Asylbewerber - Ausländerrechtliches Aufenthaltsrecht - Eigener

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Lediglich für Ehefrauen und minderjährige Kinder eines politisch Verfolgten besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung, daß auch ihnen selbst politische Verfolgung droht (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 -).
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80

    Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Lediglich für Ehefrauen und minderjährige Kinder eines politisch Verfolgten besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung, daß auch ihnen selbst politische Verfolgung droht (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 -).
  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84

    Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232; vgl. auch BVerfGE 54, 341, 358).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Bei einer derartigen Gruppenverfolgung ist jeder Angehörige der Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person unmittelbar betroffen anzusehen, wenn nicht Tatsachen die dafür sprechende Regelvermutung widerlegen, Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Gruppenangehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist (Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]; Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232; vgl. auch BVerfGE 54, 341, 358).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Eine Verpflichtung hierzu bestand nicht schon deshalb, weil der Kläger die vorliegenden Auskünfte für inhaltlich unzutreffend hielt und Gutachter bezeichnet hatte, die möglicherweise zu anderen Erkenntnissen hätten gelangen können (Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - a.a.O.; Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 28.86

    Widerlegbare Regelvermutung - Angehörige - Politisch Verfolgter - Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1988 - 9 B 115.88
    Lediglich für Ehefrauen und minderjährige Kinder eines politisch Verfolgten besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine widerlegbare Vermutung, daß auch ihnen selbst politische Verfolgung droht (Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - BVerwGE 65, 244; Urteil vom 2. Juli 1985 - BVerwG 9 C 35.84 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 31; Urteil vom 13. Januar 1987 - BVerwG 9 C 53.86 - BVerwGE 75, 304; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 28.86 -).
  • BVerwG, 02.07.1985 - 9 C 35.84

    Asylrecht - Ehegatten - Politische Verfolgung - Verfolgungsgrund - Geisel

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

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